Zwangsversteigerung

Wir begleiten Sie bei der Zwangsversteigerung

Auch ohne Hintergrundwissen ist es Ihnen mit unserer Hilfe möglich, ihr „Schnäppchenhaus“ zu bekommen.

Und so kriegen Sie es

  • Sie teilen uns Ihre Suchkriterien mit, wir suchen für Sie die passenden Immobilien raus und senden Ihnen diese zu.
  • Hat eine oder mehrere Immobilien Sie neugierig gemacht, bekommen Sie von uns das offizielle Verkehrswertgutachten, dieses Gutachten enthält alle relevanten und wichtigen Informationen und einen ausgewiesenen Verkehrswert. (Nach § 194 BauGB ist der Verkehrswert der Preis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt der Wertermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage ohne Rücksicht auf persönliche oder ungewöhnliche Verhältnisse zu erzielen ist).

    Denken Sie daran, das gedruckte Wort kann den persönlichen Eindruck einer Immobilie nicht ersetzen, also ist es auch hier wichtig einen Besichtigungstermin zu vereinbaren nur so können Sie sich sicher sein, dass das Objekt Ihren Erwartungen entspricht. Gerne bemühen wir uns für Sie eine Besichtigungstermin zu bekommen, nehmen diesen mit Ihnen zusammen war und beraten Sie auch vor Ort auf was Sie achten sollten.
  • Haben Sie sich für ein Objekt entschieden und sich überlegt, wie hoch Ihr Angebot sein wird, werden wir für Sie die Verhandlungen mit den Gläubigern führen, und schon jetzt alles versuchen um den bzw. die Gläubiger von Ihrem Angebot zu überzeugen.

    Ziel dieser Verhandlungen ist es, einen Mindestzuschlagpreis auszuhandeln, dieser kann unter dem gerichtlich festgesetzten Mindestgebot liegen.
  • Der Erwerb der Immobilie erfolgt im Zwangsversteigerungstermin, dieser findet beim örtlichen Amtsgericht statt, oder Sie erwerben die Immobilie durch Ausbietungsgarantie oder Bietgarantie. Hier können Sie auch alle relevanten Unterlagen wie z.B. das Grundbuch einsehen, jedoch ist es nicht Aufgabe des Rechtspflegers bzw. des Gerichtes den Interessenten immobilienrelevante Fragen zu beantworten, das ist die Aufgabe des Maklers.

Nach dem Bekanntmachungsteil in dem der Rechtspfleger alle relevanten, rechtlichen Informationen vorgelesen und das Zwangsversteigerungsobjekt vorgestellt hat, folgt eine 30 minütige Bietzeit. Nach der Bietzeit fordert der Rechtspfleger durch dreimaligen Aufruf des letzten, höchsten Gebotes zu weiteren Übergeboten auf. Erst wenn keine Gebote mehr erfolgen wird die Bietzeit geschlossen. Auch hier sind wir für Sie da und betreuen Sie auf Wunsch während der gesamten Bietzeit.

Durch unser Fachwissen und die bestmögliche Betreuung können Sie Ihr „Schnäppchenhaus“ kaufen. Wir begleiten Sie bis zum Kauf und kümmern uns um alle Angelegenheiten.